EU-Erweiterung
Europäische Union 2008
Am 13. Dezember 2007 wurde von den Staatschefs der Europäischen Union der als historisch bezeichnete Vertrag von Lissabon unterzeichnet. Er soll das künftige Miteinander der EU-Mitglieder nach der Osterweiterung besser als die bisherigen Vertragswerke regeln und gestalten.
Damit findet ein Jahr seinen Abschluss, das mit der EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands und der Bemühung, den ins Stocken gekommenen Verfassungsprozess wieder in Gang zu bringen, begonnen hatte. Der EU-Verfassungsvertrag war in 18 Ländern ratifiziert worden, aber an Referenden in den Niederlanden und Frankreich gescheitert.
Bulgarien und Rumänien können der EU beitreten

Die Weichen sind gestellt: Die Länder Bulgarien und Rumänien können ab 2007 der Europäischen Union beitreten. Das EU-Parlament hat mit großer Mehrheit dem Beitritt beider Länder zugestimmt. Für Bulgarien stimmten 522 Abgeordnete, 70 waren dagegen, Rumänien erhielt 497 Pro-Stimmen und 93 Nein-Stimmen.
Das EU-Parlament hat den Ländern zusätzliche Bedingungen für den Beitritt gestellt: Es besteht die Forderung nach weiteren demokratischen Reformen. Festgemacht wurden die Bedingungen in einer so genannten Schutzklausel. Sollten die Forderungen nicht umgesetzt werden, sieht die Klausel vor, den Beitritt zu verschieben.